Kostenübernahme

Private Krankenversicherung
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen werden.
In der Regel übernehmen private Krankenkassen und Beihilfestellen die Kosten für die ersten fünf sogenannten probatorischen Sitzungen problemlos. Im Anschluss daran kann ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie gestellt werden.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Abschnitt B und G) sowie der aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer.

Selbstzahlende
Gerne können Sie die Psychotherapie auch selbst bezahlen, ohne einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen zu müssen. In diesem Fall bleiben wir im engen Austausch über die Kosten und die Dauer der Behandlung. Bei Fragen dazu können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie der aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer.
Eine Behandlungsstunde (50 Minuten) wird mit 134,06 € berechnet.
Weitere Kosten – zum Beispiel für diagnostische Leistungen – bespreche ich selbstverständlich vorab transparent mit Ihnen.

Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist mir zur Zeit nur über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich.
Bitte informieren Sie sich vorher bei ihrer Krankenkasse und über den Ratgeberkostenerstattung, ob Sie die Anforderungen erfüllen und die Beantragung versuchen möchten. Ich unterstütze Sie beim Antragsverfahren gerne.
Beachten Sie, dass es trotz einer genehmigten Probatorik (Kennenlernsitzungen i.d.Regel 4 Sitzungen) nicht zu einer Behandlung kommen muss.
Bitte beachten Sie, dass ich eine Warteliste führe. Wenn Sie auf diese aufgenommen werden möchten, melden Sie sich per E-Mail oder über das Kontaktformular.
